Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
  • Startseite
  • Übersicht
  • Suche
  • Impressum
  • Hilfe
  • Verwaltung Service
  • Veranstaltungen Kultur
  • Gewerbe Tourismus
  • Bildung Soziales
  • Sport Vereine
  • Aktuelles
  • Grußwort
  • Rathaus
  • Anfahrtsplan/Ortsplan
  • Bürgerbüro
  • Gemeinderat
  • Amtliche Bekanntmachungen
    • Gemeinde Rechberghausen
    • Gemeindeverwaltungsverband
  • Trauservice
  • Formularservice
  • Hilfe in vielen Lebenslagen
  • Steuern und Gebühren
  • Bauplätze / Immobilien
  • Verkehr
  • Ortsrecht
  • Märkte
  • Stellenanzeigen
  • Wahlen
Sie befinden sich hier:
Startseite / Verwaltung Service / Amtliche Bekanntmachungen / Gemeinde Rechberghausen
Übersichtsseite

03.07.2008 Kompostplatz


Kompost zur Abholung bereit Derzeit liegt auf dem Kompostplatz in Rechberghausen an der Faurndauer Straße ausreichend fertiger Kompost zur Abholung bereit.

Kompostplatz
Dieser kann zu den Öffnungszeiten des Kompostplatzes (Dienstag und Freitag von 14:00 Uhr – 17:30 Uhr, Samstag von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr) abgeholt werden. Landwirte sollten sich vor Abholung des Kompostes mit dem Bauhof in Verbindung setzen.

Zuschüsse an Landwirte bei Abholung von Kompost
Es wird daran erinnert, dass Landwirte einen Zuschuss vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen erhalten können.
Der Zuschuss beträgt 5,00 € pro Kubikmeter Kompost, der Kompost muss von Landwirten auf der Gemarkung Rechberghausen ausgebracht werden.
Für weitere Auskünfte hierzu steht Ihnen der Leiter des Bürgerbüros, Heiko Grimaldi, unter der Tel. Nr. 07161/501-36 gerne zur Verfügung.

Ablagerung von nicht erlaubten Materialien
In der letzten Zeit ist es wieder verstärkt zu unzulässigen Ablagerungen auf dem Kompostplatz der Gemeinde Rechberghausen gekommen. Hierunter fällt auch die Ablagerung von Kompostmaterial in blauen Kunststoffsäcken.In der Benutzungsordnung für den Kompostplatz ist genau aufgeführt, was unter kompostierbarem Material zu verstehen ist. Untersagt ist insbesondere die Anlieferung von Baumstümpfen, Wurzelstöcken und Astmaterial mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält handelt ordnungswidrig. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten dafür Sorge zu tragen, dass nur kompostierfähiges Material abgelagert wird.

Wilde Müllablagerungen
Immer wieder kommt es im Bereich des Kompostplatzes zu wilden Müllablagerungen. Der wild abgelagerte Müll muss von der Gemeinde Rechberghausen einer geordneten Entsorgung zugeführt werden, hierbei fallen sowohl Arbeitszeiten des Bauhofes als auch Kosten für die Entsorgung des Mülls an, welche von der Gemeinde Rechberghausen und somit vom Steuerzahler zu tragen sind.
Dies kann nicht länger hingenommen werden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die illegale Entsorgung von Müll nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat darstellen kann.

Benutzung durch Auswärtige
Weiterhin wird festgestellt, dass der Kompostplatz immer häufiger auch von Auswärtigen benutzt wird. Lt. der Benutzungsordnung ist die Benutzung des Kompostplatzes lediglich für Bürger von Rechberghausen und Birenbach gestattet.
Die Gemeinde Rechberghausen bittet darum um Mithilfe. Wer Zeuge einer illegalen oder wilden Müllablagerung oder einer Benutzung von Auswärtigen wird, wird gebeten, dies dem Leiter des Bürgerbüros, Heiko Grimaldi, unter der Tel. Nr. 07161/501-36 mitzuteilen, damit gegen die Verursacher die entsprechenden ordnungs-, straf- und zivilrechtlichen Schritte eingeleitet werden können.
Neben den entsprechenden Kostenersätzen kann hier eine Geldbuße bis zu 5.000,00 € verhängt werden.


Übersichtsseite
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben